Impressum/AGB

Impressum

Hauptstadt- Lieblingsstücke GbR
Josef-Orlopp-Str. 101
10365 Berlin

Phone: 0176 6950 1986
Email: hauptstadt-lieblingsstuecke@gmx.de
Blog: hauptstadt-lieblingsstuecke.blogspot.de

Geschäftsführung: Sameela Königsmann, Mareen Droge
Steuernummer: 13226700334

Geschäftsführung | inhaltlich verantwortlich nach § 5 TMG und § 55 RStV.


Inhalte

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AGB der Hauptstadt-Lieblingsstücke GbR

I. Besonderer Teil
Veranstalter, Veranstaltung,  Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin
Veranstalter des Launch-Events ist Hauptstadt-Lieblingsstücke GbR. Das Event findet am Samstag, den 06. September 2014 von 11 Uhr bis 20 Uhr im Boulevard Berlin in der Schloßstraße 10, 12163 Berlin statt. Pre-Shopping und Kennenlernen der Aussteller von 10.00 – 11.00 Uhr. Aufbaubeginn ist frühestens am Vorabend in der Zeit von 18.00 - 20.00 Uhr oder am Tag der Veranstaltung  in der Zeit von 7.00 – 9.45 Uhr (Aufbauschluss). Abbau aller Stände muss am Tag der Veranstaltung frühestens ab 20.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr erfolgen.

1.Teilnahmebedingungen für Sponsoren, Aussteller.
(1)  Die Anmeldung muss auf dem für jede Veranstaltung besonderen Anmeldeformular erfolgen, das ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben dem Veranstalter (siehe "Sponsoren", Aussteller) einzusenden ist.

(2)  Die Zusendung des Anmeldevordrucks begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung. Die Rücksendung der ausgefüllten   und           unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers/Sponsors, das der Annahme durch den Veranstalter bedarf.

(3)  Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller/Sponsor sämtliche in Ziffer 1-2 genannten Vertragsbedingungen an. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang mit der Anmeldung werden nicht berücksichtigt.

(4)  Der Aussteller/Sponsor hat dafür zu sorgen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung/ Ausstellung beschäftigten Personen und seine Erfüllungsgehilfen die Bedingungen und           Richtlinien einhalten. Abfallbeseitigung: Der Aussteller ist verpflichtet seinen Abfall selbst zu entsorgen.

1. Standgröße
Die Mindeststandgröße beträgt 2,20 Meter x 0,60 Meter. Zusammen mit der Anmeldung (für Sponsoren) muss eine Standbeschreibung (Maße und Standsystem) eingereicht werden.

  I. Allgemeiner   Teil
1.  Geltungsbereich
(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Besuch des Launch-Events „Hauptstadt- Lieblingsstücke“ im Boulevard Berlin, in der Schloßstraße 10, 12163 Berlin (Im Folgenden „Veranstaltung“)  der     Hauptstadt-Lieblingstücke GbR (Im Folgenden „Veranstalter“). Die Veranstaltung richtet sich grundsätzlich an Besucher, die die Veranstaltung zum Verkauf und Kauf von sämtlichen Bekleidungsstücken, Accessoires und Kosmetika besuchen.

(2)  Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Regelungen lediglich auf Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.


2. Zulassung, Platzzuteilung
(1)  Zugelassen werden können alle in- und ausländischen   Hersteller,                  Händler, Dienstleistungsunternehmen und Institutionen bzw. Vereine und Verbände sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen, und Firmen, deren Artikel sachlich und thematisch in den Rahmen der Veranstaltung gehören.

(2)  Alle Exponate und Dienstleistungsangebote müssen der                 Angebotsgliederung                  dieser       Veranstaltung entsprechen. Maße und Gewicht der einzelnen Exponate sind ggfs. Anzugeben. Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände vom Veranstaltungsbereich entfernt werden, die sich als belästigend, gefährdend oder ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers. Der Aussteller versichert, dass die von ihm angebotenen Ausstellungsgegenstände seiner uneingeschränkten Verfügungsmacht unterliegen und er über eventuell notwendige behördliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zum Betrieb verfügt. Des weiteren versichert der Aussteller, dass die von Ihm angebotenen Ausstellungsgegenstände frei von Rissen, Löchern und massiven Defekten sind und sich in einem sehr guten Zustand befinden.

(3)  Über die Zulassung der Aussteller entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller oder Anbieter von der Teilnahme ausschließen und wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller- oder Anbietergruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen.

(4)  Der     Aussteller                  erhält        eine           schriftliche Eingangsbestätigung. Mit dieser Eingangsbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller   geschlossen.

 Werbebeschränkung
(1)  Der Kunde darf auf der Veranstaltung nur für dasjenige Unternehmen tätig werden, werben und/oder dieses vertreten/repräsentieren, für das er sich registriert hat. Jede Tätigkeit, sei es z. B. werbend, repräsentierend oder in sonstiger Weise, für Unternehmen, die der Kunde bei der Registrierung nicht angegeben hat, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Hauptstadt-Lieblingsstücke.


3. Hausrecht des Veranstalters; Hausordnung
(1)  Hauptstadt-Lieblingsstücke ist Inhaberin des Hausrechts auf dem Veranstaltungsgelände. Das Veranstaltungsgelände umfasst alle für die Durchführung der Veranstaltung vorgesehenen Flächen, seien es Gebäude oder Freiflächen, mit Ausnahme der Ausstellungsflächen. Beim Betreten und Aufhalten auf dem Veranstaltungsgelände gilt insbesondere die Hausordnung, die vor Ort aushängt.

4. Verlegung / Ausfall der Veranstaltung
(1)  Der Besucher kann bei Verlegung der Veranstaltung mit dem Ticket die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin/-ort     besuchen.


5. Rücktritt, Widerruf              
(1)  Ein Rücktritt des Ausstellers nach erfolgter Eingangsbestätigung/Zulassung ist grundsätzlich nicht möglich.

(a)  Bei Nichtteilnahme eines Ausstellers wird die Zahlung  des gesamten Beteiligungspreises fällig. Gelingt es dem Veranstalter, die Fläche anderweitig zu vermieten (keine Belegung durch Austausch des Ausstellers), hat der Aussteller einen Anteil des Beteiligungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer als entgangenen Gewinn und Ersatz der Kosten für den Verwaltungsaufwand zu bezahlen.

(b)  Stände, die nicht bis mindestens 1,5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erkennbar bezogen sind, können mit Rücksicht auf das Gesamtbild anderweitig vergeben werden. Der Aussteller schuldet dennoch den vollen Beteiligungspreis als Ersatz des dem Veranstalter entstandenen Schadens. Findet sich infolge der Kürze der Zeit kein Interessent, so wird darüber hinaus die Gestaltung der Standfläche auf Kosten des Ausstellers vorgenommen.

(c)  Kann der Aussteller auf Grund von Umständen, die weder er noch der Veranstalter zu vertreten haben (höhere Gewalt), nicht teilnehmen, so ermäßigt sich der Beteiligungspreis auf die Hälfte.

(2)  Dem Aussteller bleibt in allen Fällen das Recht, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, als der gemäß den vorangehenden Bedingungen pauschalierte Schaden.

6. Vorbehalte
(1)   Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder – falls Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – den vom Aussteller gebuchten Stand zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit der Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Mietvertrages.

(2)  Der Aussteller hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

7. Haftung
(1)  Der Veranstalter haftet nicht für Aufwendungen, die dem Besucher dadurch entstehen, Veranstaltung kurzfristig abgesagt oder verlegt werden muss. Der Besucher ist insoweit dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, ob die Veranstaltung tatsächlich zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfindet.

(2)  Unbeschränkte Haftung:  Hauptstadt-Lieblingsstücke haftet für Vorsatz und grobe  Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hauptstadt- Lieblingsstücke  nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(3)  Haftungsbeschränkung: Hauptstadt-Lieblingsstücke haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur

(a)  bei      der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen                   darf (Kardinalpflicht) und

(b)  der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und  vertragstypischen Schäden.

8. Ausschluss des Ausstellers von der Veranstaltung
(1)  Hauptstadt-Lieblingsstücke ist berechtigt, dem Aussteller den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, ihn von der Veranstaltung auszuschließen und/oder dem Aussteller die Registrierung für spätere Veranstaltungen zu verweigern, wenn der Aussteller:

(a)  Im Rahmen der Registrierung unzutreffende oder unvollständige Personen/ Firmenangaben macht oder unzutreffende Nachweise vorlegt,
(b)  auf Nachfrage der Hauptstadt- Lieblingsstücke keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegt,
(c)  die Aussteller Kriterien nicht erfüllt oder die Ausstellerkriterien bei ihm nachträglich entfallen,
(d)  auf Nachfrage von Hauptstadt- Lieblingsstücke keinen geeigneten Nachweis für das  Einhalten der Ausstellerkriterien vorlegt,
(e)  auf der Veranstaltung für andere Unternehmen wirbt oder diese repräsentiert, die nicht in der Registrierung angegeben sind, insbesondere wenn die beworbenen oder repräsentierten Firmen nicht die Besucher- bzw. Ausstellerkriterien erfüllen,
(f)   gegen das Hausrecht oder die Hausordnung des Boulevard Berlin verstößt.

(2)  Dem Betroffenen stehen dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung von Standmiete, Gebühren usw. Oder Schadenersatz          zu.

9.     Schlussbestimmungen
(1)  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht          berührt.

(2)  Entgegenstehende oder anderslautende AGB des Besuchers werden von Hauptstadt-Lieblingsstücke nicht anerkannt und deren Einbeziehung schon jetzt widersprochen.

(3)  Vertragssprache ist deutsch. Sollte Hauptstadt-Lieblingsstücke die AGB auch auf anderen Sprachen bereithalten, so ist für die Auslegung dieser AGB sowie im Fall von Widersprüchen zwischen den beiden Sprachversionen allein die deutsche Fassung maßgebend.

(4)  Auf Verträge zwischen Hauptstadt-Lieblingsstücke und dem Besucher ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5)  Ist der Besucher Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Hauptstadt-Lieblingsstücke und dem Besucher.

(6)  Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Hauptstadt-Lieblingsstücke AGBs zu.





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